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Sicherheits-News




Windows 10 so sicher nutzen wie eine Behörde
Stand Sep.2021
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seit längerem im Auftrag der Bundesbehörden mit der Sicherheit von Windows 10 beschäftigt und nun einen Katalog mit empfohlenen Einstellungen veröffentlicht. Dieses Dokument enthält Hinweise, wie mit Windowsfunktionen die Einstellungen angewendet werden können. Allerdings ist diese Liste mit mehr als 370 Punkten sehr umfangreich. Daher bietet das BSI eine entsprechende Datei mit allen Einstellungen zum Download an, um Windows mit nur wenigen Klicks in den Sicherheitszustand zu bringen, welcher vor Viren und Angriffen aus dem Internet schützt als ob der Computer in einer Behörde stehen würde. Ein Antivirusprogramm ist dennoch auch weiterhin ein wichtiger Schutz, denn Viren kommen nicht nur aus dem Internet sondern auch über USB-Sticks oder USB-Festplatten auf einen Rechner.
Wichtig:
  • Der bereitgestellte Download des BSI ist nur für Windows 10 Professional nutzbar, da die benötigte Funktion der Gruppenrichtlinien in Windows 10 S und Home nicht existieren.
    • Die Anwendung dessen zwar für jeden Nutzer verfügbar, jedoch wird die Einrichtung und Benutzung eher für versierte Anwender empfohlen.
    • Bei Aktivierung des BSI-Schutzes ist zu beachten, dass danach sehr viele Einschränkungen bestehen werden, daher sollte er nicht direkt auf einem täglich genutzten Computer installiert werden sondern zunächst auf einem Testsystem
    • Eine Deinstallation dieser Sicherheitseinstellungen ist nicht möglich und kann nur durch das Zurückspielen eines Windows-Backups bereinigt werden.

Einen ausführlichen Artikel mit allen Informationen, Übersicht und Downloads finden Sie im Artikel Windows mit BSI-Schutz: PC vor Viren schützen, welchen die PC-WELT am 11.09.2021 veröffentlicht hat.


Da Microsoft mit dem 11.4.2017 den Support für Windows Vista eingestellt hat, stellt einen weitere Nutzung ein Risiko für Sicherheit und Daten dar. Dieser Einschätzung ist auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches sogar vor einem weiteren Einsatz warnt. Mehr dazu finden Sie hier.




ACHTUNG: Trojaner! Falsche Klarna-Rechnungen mit Virus
Stand Maerz 2018
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Aktuell werden im Namen der Klarna Bank AB E-Mails mit einem vermeintlichen Rechnungsanhang in einer ZIP-Datei versendet. Der Empfänger wird aufgefordert den Anhang zu öffnen um die Forderungsprüfung durchzuführen. Diese E-Mails sind weder von der betreffenden Bank versendet noch enthält sie eine entsprechende Übersicht. Beim Öffnen der Zip-Datei und der darin enthaltenen Datei wird vielmehr ein Trojaner auf dem Rechner installiert. Sollten ein solcher Anhang bereits geöffnet worden sein, ist auf die Nutzung von Onlinebanking und anderen sicherheitsrelevanten Aktivitäten abzusehen und eine intensive Virusprüfung durchzuführen. Da nicht alle Antivirus-Programme diese Schadsoftware erkennen, empfiehlt sich ebenfalls eines zusätzliche Prüfung mit Dem EU-Cleaner, welcher aufwww.botfrei.de kostenlos erhältlich ist.
Weitere Informationen können im „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
www.polizei-praevention.de/aktuelles/klarna-rechnung-taeter-versenden-trojaner-im-anhang.html

Sollten Sie bereits betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne unterstützend zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür einfach an unseren Kundenservice um das weitere Vorgehen abzustimmen.






BSI warnt vor neuer Malware-Welle durch Werbebanner
Stand April 2013
In einer aktuellen Mitteilung warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer neuen Malware-Welle durch Werbebanner. DasBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am Wochenende eine neue Warnung vor erhöhtem Malware-Aufkommen herausgegeben. Demnach sei es Online-Kriminellen in der vergangenen Woche gelungen, in großem Umfang OpenX-Server zu kapern, die nun für die Auslieferung von Malware über Werbebanner missbraucht werden. Die gefährlichen Werbebanner sind laut dem BSI auf zahlreichen großen, deutschsprachigen Portalen aus den Bereichen Nachrichten, Politik, Lifestyle, Job und Städte zu finden. Die ausgelieferten Werbemittel enthalten schädlichen JavaScript-Code, der auf so genannte Exploit-Kits (Schwachstellen) verweist. Über Lücken in Java oder Adobe Flash werden dann unter anderem Trojaner eingeschleust, die Online-Banking-Daten auslesen. Von der Infektion bekommen die Nutzer selbst meist gar nichts mit, da hierfür allein der Besuch einer entsprechenden Website genügt. Erstmals Antiviruslösungen für Windows 8 im Test Obwohl zahlreiche Website-Betreiber bereits vom BSI über die Malware-Welle informiert wurden, tauchen täglich neue infizierte Angebote auf. Laut dem BSI müssen PC-Nutzer selbst aktiv werden und die bereits teilweise seit längerem erhältlichen Updates für Exploits auf ihren Rechnern installieren. Es sei ratsam, den Stand der Sicherheitsaktualisierungen für das Betriebssystem und anderen Tools wie dem Browser in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um eine Infektion zu vermeiden.




Neuer BKA Virus
Stand Februar 2013
Aktuell ist eine neue Fassung der als BKA-Trojaner bekannten Erpressungssoftware im Umlauf, welche bei Infektion den Computer sperrt. Eine Benutzung des PC ist dann nicht mehr möglich. Wenn Ihr Rechner befallen ist, wird durch diese Software ein Fenster mit den Logos des BSI und der GVU eingeblendet. Darin wird Ihnen unterstellt, dass Ihr Rechner für die Verbreitung kinderpornografischen Materials, andere Urheberrechtsverletzungen oder terroristische Aktivitäten genutzt wurde. Die Anschuldigen werden mit angeblichen Gesetzes- vorschriften belegt.

Bitte beachten Sie, dass diese Variante der Schadsoftware auch ein Foto einblendet. Nach Einschätzung des BKA handelt es sich dabei um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im Fortgang werden Sie zur Zahlung von 100 Euro aufgefordert, die über die Zahlungs- dienstleister uCash oder PaySafeCard geblichen werden sollen, um eine angeblichen Freischaltcode zum Entsperren des Rechners zu erhalten.

Es wird hingewiesen, dass dieser Betrag keinesfalls bezahlt werden sollte, da die Schadsoftware den
Rechner bereits Infiziert hat, das Betriebssystem verändert wurde und daher sehr wahrscheinlich ein Zugriff auch nach Zahlung des Betrages nicht möglich sein wird.

Weiterhin weist das BKA darauf hin, dass diese Software eine Form der digitalen Erpressung darstellt, Sie also Opfer einer Straftat wurden. Es warnt eindringlich vor einer Sicherung der im Schadprogramm enthaltenen Darstellung, da dies den Tatbestand eines strafbaren Besitzes bzw. einer Besitzverschaffung von Jugendpornografie darstellt.

Daher wird empfohlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Virus-Software sowie aller installierten Programme zu überprüfen und diese, falls notwendig, auf den aktuellsten Stand zu aktualisieren. Dies erhöht Ihre Chancen gar nicht erst Opfer dieser Infektion zu werden.

Wir Übernehmen natürlich gerne die Überprüfung Ihres Rechners bzgl. des Aktualisierungsstandes der von Ihnen genutzten Software. Sollten Sie bereits Opfer dieser Infektion geworden sein, so stehen wir für eine Virus-Beseitigung ebenso zur Verfügung.




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